Inhalt

Wahltarife - lassen Ihnen 3 Jahre keine Wahl

Seit längerem bieten die gesetzlichen Krankenkassen sogenannte Wahltarife an. Leider gibt es noch keinen offiziellen Vergleich der Tarife. Auch sind die Privaten Krankenkassen nicht gerade begeistert von den neuen Angeboten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), denn sie wittern Konkurrenz.  Laut der neuen Gesundheitsreform ist das aber beabsichtigt, um die gesetzlichen Krankenkassen zu stärken und die Abwanderung von gut verdienenden Versicherten zu den Privaten Krankenversicherungen zu erschweren.

Wer sich für einen Wahltarif entscheidet, sollte sich sehr gut informieren, denn es lauern immer kleinere und größere Risiken.

Die Krankenkassen dürfen ihren Versicherten seit einiger Zeit Wahltarife anbieten. Wahltarife sind gesonderte Vereinbarungen des Versicherten mit der Krankenkasse. Genau heißt das: der Versicherte hat die Wahl, ob er einen der angebotenen Zusatztarife annimmt oder nicht. Es gibt wiederum Wahltarife, die die Kassen anbieten müssen und welche die sie anbieten dürfen.

Die Tarife können grob eingeteilt werden in:

  • Selbsbehalt Tarife
  • Prämientarife (Beitragsrückgewähr-Tarife)
  • Bonustarife
  • Kostenerstattungs-Tarife
  • Spezialtarife für chronisch Erkrankte (DMP Tarife)
  • Hausarzttarife
  • Tarife für integrierte Versorgung
  • und Krankengeld-Wahltarife für Selbständige (erst in Planung)

Anbieten müssen die Kassen den Hausarzttarif, den DMP Tarif und einen Tarif für integrierte Versorgung. Alle anderen (und noch mehr) können angeboten werden. Am Besten ist es, sich bei seiner Vorsorgekasse zu informieren. Natürlich ist es auch empfehlenswert, sich bei anderen Kassen zu erkundigen. Aber es gibt einiges, auf das der Versicherte zu achten hat.

Das Kündigungsrecht

Ja, das Recht der Kündigung hat man. Aber im Normalfall ist man nach der Wahl des Tarifes für einen für der Kasse verpflichtenden Tarif maximal ein Jahr, bei einem von der Kasse freiwillig angebotenen Zusatztarif (Bonustarif) bis zu drei Jahre an die Kasse gebunden. Es gibt bei bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht, beispielsweise wenn das Einkommen sich drastisch verändert oder durch den Eintritt einer Pflegebedürftigkeit. In jedem Fall ist es angeraten, sich über die Modalitäten bestens zu erkundigen!

Kann man wirklich durch einem Wahltarif sparen?

Relativ große Rückerstattungen bieten die Selbsbehalt- und Prämientarife. Allerdings trägt der Versicherte ein, zwar nur geringes, Risiko. Und die maximale Rückerstattung wurde vom Gesetzgeber auf 20% der eingezahlten Jahres-Beiträge beschränkt. Diese Tarife lassen sich mit den Bonus-Tarifen kombinieren, dadurch sind ansehnliche Rückerstattungsbeträge am Jahresende möglich. Auch hier gilt: Lassen Sie sich gut beraten und alles genau erklären!

Das Risiko

Bei einem Selbsbehalt-Tarif besteht das Risiko, dass die von der Kasse bezahlte Prämie schnell aufgebraucht ist und der Versichere eine unter Umständen hohe Summe selbst bezahlen muss. Allerdings ist der maximale, selbst zu zahlende Betrag an das Einkommen gebunden und deshalb vom Gesetz begrenzt. Unser Tipp: Informieren Sie sich eingehend.

Die Freiheit der Versicherten, sich den Tarif für seine Vorsorge selbst auszusuchen und damit auch bei den Beiträgen zu sparen,  ist also ein Für und Wider. Gute Information sind in jedem Fall hilfreich, kompetente Beratung erforderlich!

Die gesetzlichen Krankenkassen können Wahltarife anbieten. Einige, wie den Hausarzttarif, müssen Sie anbieten. So haben die Versicherten die Möglichkeit, selbst über den Umfang der Leistungen und die Höhe des Beitrages zu entscheiden. Eine Entscheidung, die aber gut überlegt sein sollte.