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Neue Tarife - noch weniger Durchblick - noch mehr Fallstricke
Neu und nicht nur mit Freude aufgenommen werden die Wahltarife der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wie zum Beispiel das Hausarztmodell oder . Denn die Privatversicherer sehen Konkurrenz für ihr Geschäft. Die Wahltarife sind ja gleichzusetzen mit Zusatzversicherungen die bislang nur von privaten Versicherungen angeboten wurden. Durch den Wettbewerb ist auch der Kunde gefordert. Die Angebote sind schwerer durchschaubar und komplizierter im Vergleich. Aber eigentlich sind diese neuen Tarife ja Gegenstand der Gesundheitsreform, den Wettbewerb zu ermöglichen und den Kunden die Wahl zu lassen.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) bieten ihren Mitgliedern einige neue Wahltarife an. Gar nicht erfreut darüber sind die privaten Krankenversicherungen (PKV), sie klagen dagegen, weil sie in dem neuen Angebot einen Rechtsverstoß sehen. Im Prinzip sind die Wahltarife der GKV nämlich Zusatzversicherungen, die ursprünglich nur von den privaten Versicherern angeboten wurden. Besonderer Stein des Anstoßes sind zwei Angebote der AOK, wonach der Versicherte annähernd gleiche Voraussetzungen wie ein Privatpatient genießt (Beispiel Chefarztbehandlung oder Ein- und Zweibettzimmeraufenthalt).
Für den Versicherten sind immer die tatsächlichen Leistungen wichtig.
Wie funktioniert beispielsweise der Selbstbehalt- und der Beitragsrückerstattungstarif?
Der Selbstbehalt:
Dieser Tarif ist in etwa mit einer Kfz-Kaskoversicherung vergleichbar. Der Versicherte zahlt einen Teil der, meist, ambulanten Behandlungskosten selbst. Dafür ist seine Krankenversicherungsprämie reduziert. Besonders junge Menschen und Selbständige bevorzugen dieses Modell, welches bislang nur von den privaten Krankenversicherungen angeboten wurde.
Der Beitragsrückerstattungstarif:
Wenn der Versicherte ein Jahr lang keine ambulanten medizinischen Behandlungen oder Leistungen der Krankenkasse in Anspruch nimmt, bekommt er abhängig von seinem Wahltarif eine Rückerstattung. Wobei Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen meist nicht darauf angerechnet werden. Dadurch wird sichergestellt, dass Vorsorgeuntersuchungen nicht deshalb unterbleiben, weil der Versicherte die Beitragsrückerstattung nicht gefährden will.
Hausarzttarif:
Auch neu in der Gesundheitsreform ist der Hausarzttarif. Das ist ein für die Krankenkassen verpflichtender Bestandteil der Wahltarife und er muss den Mitgliedern angeboten werden.
In kurzen Worten bedeutet dieser Tarif, das Versicherte, die vor dem Facharzt den Hausarzt konsultieren, von Zuzahlungen oder der Praxisgebühr befreit werden.
Wahltarife für chronisch Kranke (Desaese Management Programm = DMP Tarife)
Ebenfalls verpflichtend für die Krankenkassen ist es, Wahltarife für chronisch Kranke anzubieten. Die Zuzahlung für chronisch kranke Menschen reduziert sich auf 1 % wenn sie regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen vornehmen.
Im Dschungel der vielen Neuerungen im Gesundheitssystem sollte der Versicherte nicht auf wichtige Eckpunkte wie Kündigungsfristen vergessen. Denn wer sich für einen Wahltarif entscheidet ist auch daran gebunden, bis zu drei Jahre! In dieser Zeit kann er also nicht zu einer anderen Versicherung mit vielleicht besseren Tarifen wechseln.
Fest steht, dass die Verbraucher ein größeres Angebot zur Verfügung haben, um sich optimal zu versichern. Wofür auch immer sich der Versicherte entscheidet, es ist ratsam, Vergleiche unter den Anbietern anzustellen, ob GKV oder PKV. Auch wenn die vielen neuen Angebote undurchsichtig sind, im Grunde ist der neue Wettbewerb unter den Versicherungsanstalten erfreulich. Denn bei mehr Auswahl kann der Versicherte leichter das für ihn individuell passende Paket finden. Ob Selbstbehalt, Rückerstattung oder Hausarzttarif, der Verbraucher darf das ganz allein entscheiden!
