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Die Pflegekasse – was leistet sie und reicht das zum Leben?
Seit einigen Jahren ist die gesamte Bevölkerung Deutschlands in der Pflegeversicherung versichert. Das ist auch wichtig, denn die Menschen werden immer älter. Doch nicht immer reicht die Pflegehilfe auch aus, um das Leben im Pflegefall lebenswert zu machen.
Seit 1995 ist die Pflegeversicherung für alle gesetzlich krankenversicherten Personen in Kraft getreten. Man kann sich auch freiwillig in der Pflegeversicherung versichern.
Träger sind die Pflegekassen, deren Aufgaben wiederum von den Krankenkassen übernommen werden.
Vollversicherte Personen in der Privaten Krankenversicherung (PKV) wurden automatisch Mitglieder in der Privaten Pflegeversicherung (PPV). Somit ist praktisch gesehen die gesamte Bevölkerung Deutschlands in der Pflegeversicherung versichert.
Wie kommt man nun zu einer Pflegehilfe?
Die Pflegebedürftigen werden vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) nach Pflegebedürftigkeit und Pflegeaufwand untersucht, nach Antragstellung an die Pflegekasse.
Das Gutachten wird nach einem Hausbesuch erstellt. Die Pflegestufe wird festgestellt und die Art der Pflege empfohlen.
Kann die Person Zuhause gepflegt werden, ist es möglich, von den Angehörigen gepflegt zu werden oder muss ein ambulanter Pflegedienst diese Aufgabe übernehmen oder muss der Pflegebedürftige gar in eine stationäre Pflege kommen.
All diese Fragen entscheidet die vom MDK gesandte Person. Es ist immer gut, sich auf diesen Besuch, der angekündigt wird, gut vorzubereiten. Am besten ist es, ein Tagebuch zu führen, wenn die Pflegepersonen Angehörige sind. Dann kommt es zu keinen „Unverständnissen“. Für die einzelnen Tätigkeiten der Pflege gelten sogenannte Zeitkorridore. Das heißt - ein gesunder, geübter Laie mittleren Alters würde für die Tätigkeiten Zeit X brauchen. Egal ob der Pflegende tatsächlich schon älter ist oder er sich die Zeit von seinem Berufsleben abzweigen muss.
Nun wird der Pflegebedürftige nach den drei Pflegestufen eingeteilt.
Die Pflegebedürftigkeit richtet sich nach den Verrichtungen, die der Pflegebedürftige ohne Hilfe selbst erledigen kann. Dazu gehören unter anderem die Fortbewegung, das An- und Auskleiden, das Aufstehen und Zubettgehen, das Waschen, Kämmen oder Rasieren oder das Einnehmen von Mahlzeiten.
Die Einstufung erfolgt in Punkten. Von der erheblichen Pflegebedürftigkeit bis zu Schwerstpflegebedürftig wird sozusagen „benotet“. Bei der Einstufung Schwerstpflegebedürftig ist der Pflegebedürftige nicht mehr in der Lage, allein leben zu können.
Wie viel zahlt die Pflegekasse und reicht es zum Leben?
Gehen wir erst von der häuslichen Pflege aus. Da bekommt der Pflegebedürftige von der Pflegekasse monatlich je nach Pflegestufe von 215,00 bis 675,00 Euro.
Einteilung der Pflegestufen:
- I: erhebliche Pflegebedürftigkeit
Hilfsbedarf pro Tag muss mindestens 90 Minuten betragen – Grundpflegebedarf mehr als 45 Minuten - II: schwere Pflegebedürftigkeit
Hilfsbedarf pro Tag muss mindestens 180 Minuten betragen – Grundpflegebedarf mehr als 120 Minuten - III: schwerste Pflegebedürftigkeit
Hilfsbedarf pro Tag muss mindestens 300 Minuten betragen – Grundpflegebedarf mehr als 240 Minuten
Wenn ein pflegegerechter Umbau in der Wohnung stattfinden muss, bekommt man einen Zuschuss in der Höhe von maximal 2.227 Euro. Das reicht aber meist nicht aus, nur als Beispiel: ein Treppenlift würde mindestens 5.000,00 Euro kosten.
Ganz problematisch wird es, wenn der Pflegebedürftige nicht mehr Zuhause betreut werden kann.
In der Pflegestufe III würde die Pflegekasse 1.470,00 Euro bei ambulanter Behandlung bezahlen.
Das reicht aber auf keinen Fall für eine Unterbringung im Pflegeheim, denn die durchschnittlichen monatlichen Kosten für eine Vollbetreuung liegen bei rund 2.700,00 Euro. Der Rest muss vom Pflegebedürftigen selbst und ansonsten, wenn seine Rente nicht reicht, von den Angehörigen bezahlt werden.
Die Pflegeversicherung können alle gesetzlich oder privat versicherten Personen in Anspruch nehmen. Fakt ist, meist reicht das Pflegegeld nicht aus, es muss Vieles aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Trotzdem ist es gegenüber der einstigen Versicherungssituation deutlich besser geworden, aber noch lange nicht perfekt.
