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Wenn die Krankenkasse Versicherungen verkauft
Jeder gesetzlich Versicherte hat die Möglichkeit private Zusatzversicherungen abzuschließen. Damit können Lücken für Leistungen wie Brillen, Heil- und Hilfsmittel oder Zahnersatz abgedeckt werden und der krasse Unterschied, den Ärzte und Kliniken gegenüber Privatpatienten machen, fällt weg. Die meisten Zusatzversicherungen bauen auf die Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkassen auf.
Viele Krankenkassen arbeiten auf diesem Gebiet mit einer privaten Krnakenversicherung zusammen. Problematisch dabei ist ein späterere Krankenkassenwechsel.
Wir alle wissen es und fast alle haben es schon gespürt – den Unterschied zwischen Privat- und Pflichtversicherten. Da geht es beispielsweise um Wartezeiten bei Fachärzten oder die Bettbelegung in Krankenhäusern. Wir alle wollen die beste medizinische Versorgung, wollen eben First-Class behandelt werden.
Da stellt sich die Frage: wie gut sind Zusatzversicherungen, was kosten diese und bringen sie den erwarteten Erfolg?
Grundsätzlich kann sich jeder Pflichtversicherte zusätzlich versichern lassen. Auch die gesetzliche Krankenkassen (GKV) bieten Zusatzversicherungen an. Eine Zusatzversicherung bietet zum Beispiel Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz, ambulante oder stationäre Behandlungen, Krankenhaustagegeld oder Kurkosten an.
Es ist immer eine Frage des Geldes und des Bedarfs welche Zusatzversicherung passend wäre. Auch spielt die Größe der Familie oder das Alter eine Rolle. Aber eines ist sicher: eine Zusatzversicherung kann durchaus sinnvoll sein.
Eine der bekanntesten Zusatzversicherungen ist die Krankenhauszusatzversicherung einschließlich Krankenhaustagegeld. Eine komfortablere Unterbringung im Krankenhaus und privatärztliche Behandlung werden gewährleistet. In diesem Fall gibt es gravierende Unterschiede bei den verschiedenen Tarifen, beispielsweise bei den Wahlleistungen (Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung). Das kann durchaus wichtig sein, wenn der Patient nicht in das vom Arzt vorgeschlagene Krankenhaus gehen möchte, kann es auch passieren, dass dies auch nicht von der Zusatzversicherung übernommen wird. Wichtig ist daher, auch diesesn Passus in seinen Tarif mit aufnehmen zu lassen. So kann auch die GVK einen anteiligen Pflegekostenersatz verrechnen, sollte der Pflegesatz in dem vom Patienten ausgesuchten Krankenhaus höher sein.
Vorsicht ist also geboten, wenn man sich für eine Zusatzversicherung entschließt. Die Tarife ähneln sich untereinander, sind aber nicht immer gleichwertig.
Beim Krankenhaustagegeld erhält man, neben dem Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse, einen Zuschuss pro Tag. Wie hoch dieser täglich ist, legt der Kunde bei Abschluss des Vertrages fest. Jedoch gibt es hier einiges zu beachten. Bei Vorerkrankungen gibt es einen Passus, der besagt, dass bei erneuter Erkrankung kein Krankenhaustagegeld gezahlt wird. Beispiel man leidet unter Diabetes. Muss man zur erneuten Zuckereinstellung ins Krankenhaus bekommt man hierfür kein Krankenhaustagegeld.
Auch bei Selbständigen ist das so eine Sache mit dem Krankentagegeld. Viele private Zusatzversicherungen haben sich darauf spezialisiert die Lücke in der gesetzlichen Versicherung zu schließen, denn von der Gessetzlichen gibt es hier nichts zu holen, denn Dank der Gesundheitsreform fällt nun auch das Krankengeld weg, was man bei einer freiwilligen Versicherung mit abschließen konnte. Hier erhält man nach einer bestimmten Anzahl von Tagen der Arbeitsunfähigkeit Krankentagegeld in der Höhe, die man vorher vertraglich abgeschlossen hat. Die Zahlung ist unbegrenzt, dass heisst, es gibt keine zeitliche Leistungsdauer. Und zum Glück des Selbstständigen sind diese Zahlungen zudem noch steuerfrei.
Neu ist die ambulante Zusatzversicherung
Das Kostenerstattungsverfahren läuft folgendermaßen ab: Der Arzt schickt die detaillierten Leistungen in Form einer Rechnung direkt an den Patienten, der Versicherte bezahlt die Rechnung. Dann sendet er das Original an seine Krankenkasse. Die Krankenkasse zahlt den vorgeschriebenen Satz, den Rest übernimmt der neue Zusatzversicherungstarif. Der Versicherte bekommt seine Vorleistung zurückerstattet.
Sehr beliebt sind auch Zusatzversicherungen im zahnärztlichen Versorgungsbereich. Da wird es kompliziert, denn es gibt die echten und die so genannten Ergänzungstarife. Dabei ist darauf zu achten, dass die Qualität des Zahnersatzes an die kassenärztliche Versorgung der GKV gebunden. Leistungen, die darüber hinaus gehen, werden in den Ergänzungstarifen nicht zurückerstattet.
Unser Gesundheitssystem deckt wegen Einsparungsmaßnahmen nicht alle medizinischen Behandlungen ab. Mit Zusatzversicherungen können die Pflichtversicherten aber auch Leistungen wie Akupunktur, Heil- und Hilfsmittel, Sehhilfen und vieles mehr zu 100 % abdecken. Die Preise für die Zusatzleistungen sind eng kalkuliert und leistbar, die Modalitäten sollten aber ganz genau unter die Lupe genommen werden. Dann sind Zusatzversicherungen durchaus empfehlenswert.
