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Noch in 10 Jahre die heute günstigen Beiträge bezahlen?
Die Gesundheitsreform hat den Wettbewerb der Krankenversicherungssysteme zu Gunsten der gesetzlichen Krankenkassen verschoben.
Dies wurde vom Gesetzgeber beabsichtigt, da man sich davon eine Linderung der miserablen Finanzsituation der Krankenkassen versprach.
Da bislang viele leitende Angestellte und Geschäftsführer als freiwillig Versicherte den weg in die private Krankenversicherung gingen, wurde dieser Wechsel nun insoweit erschwert, dass der Wechselwillige 3 Jahre hintereinander ein Einkommen oberhalb der sogenannten Pflichtversicherungsgrenze erzielen muss. Diese lag in 2008 bei 48150 € und entspricht einem monatlichen Einkommen von 4012,50 €.
Wer sich mit Wechselgedanken trägt und dieses Jahr zum ersten oder zweiten Mal die Versicherungspflichtgrenze übersprungen hat, steht vor einer ganz besonderen Situation und kann, wenn er ex clever anstellt, in Zukunft viel Geld sparen.
Da die neue, ab 2009 geltende, Tarifgeneration bis zu 15% teurer wird, ist es von Vorteil, sich den Eintritt in die bisherige Tarifwelt für die nächsten 5 oder sogar 10 Jahre noch offen zu halten.
Wird die Tarif- und Gesellschaftsauswahl zusammen mit einem unabhängigen Experten, einem Versicherungsberater oder Versicherungsmakler getroffen, sollte es keinen Grund geben, die Gesellschaft nach eiigen Jahren wieder zu verlassen um zu einer anderen privaten Krankenkasse zu wechseln.
Falle Optionstarif:
In den letzen Wochen des Jahres wird von vielen Gesellschaften ein Optionstarif angeboten. Dies sichert zwar den Eintritt zum heutigen Gesundheitszustand, jedoch nicht in die bisherige, deutlich günstigere Tarifgeneration.
Die Lösung lautet Anwartschaftsversicherung:
Bei einer solchen Gestaltung wird ebenfalls der jetzige Gesundheitszustand gegenüber der Krankenversicherung „eingefroren“, darüber hinaus wird jedoch auch der Eintritt in den heute gültigen Tarif gesichert, selbst wenn dieser Wechsel erst in 5 oder gar 10 Jahren stattfindet. Soll der geplante Wechsel in einigen Monaten erfolgen, kann mit einer großen Anwartschaft auch das jetzige Eintrittsalter fixiert werden. Nach dem Wechsel ist dann nur der Beitrag zu zahlen, der nach dem heutigen Alter zu zahlen ist. Da bei einer Anwartschaftsversicherung ein konkreter Zieltarif feststeht, kann dieser Wechsel in die heutige Tarifwelt auch noch nach 2009 erfolgen. Dabei sollte die Anwartschaft in den bestmöglichen Tarif gewählt werden. Nach dem Tarifwechsel kann dann in einen Tarif mit geringeren Leistungen umgestellt werden.
