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Warum gibt es eine Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)?

Die Gebührenverordnung für Zahnärzte, im Folgenden GOZ genannt, ist eine deutsche Rechtsverordnung, die Vergütungen - die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse geregelt sind -  über zahnärztliche Leistungen bestimmt.

Das bedeutet, dass die GOZ die Abrechnungsgrundlage für Privatpatienten (das sind Patienten, die ihre Behandlungen selbst bezahlen und in der privaten Krankenversicherung, PKV, versichert sind) sowie die meisten Beamten ist.
Um das Ganze noch ein wenig komplizierter zu machen:
Auch Leistungen, die zwar Kassenpatienten in Anspruch nehmen, die aber nicht dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) unterliegen, werden ebenso nach der GOZ in Rechnung gestellt. Das könnte beispielsweise künftig bei verschiedenen kieferorthopädischen Leistungen der Fall sein, die Diskussionen rund um dieses Thema sind gelinde gesagt heiß! Denn das würde zusätzliche Kosten für die gesetzlich Versicherten bedeuten, gleichzeitig einen enormen Rückschritt in der Qualität in der kieferorthopädischen Versorgung in Deutschland.

Die GOZ und die Preiskalkulation

Ist ein Zahnarzt in Deutschland approbiert, kann er seine Preise nicht selbst kalkulieren, er unterliegt dem Berufsrecht und einer umfangreichen sozialen Rechtssprechung und muss ergo über die GOZ abrechnen. Das ist an sich für den Patienten natürlich positiv, so kann ein Zahnarzt nicht einfach irgendwelche Rechnungen stellen, die zwar vielleicht ihm, aber nicht dem Patienten gefallen. Die Gebührenordnung und damit die Honorierung der Zahnärzte unterliegt nach vielen Urteilen des Bundessozialgerichtes sogenannten „nicht wirtschaftlichen Zwängen“ (wegen des Funktionserhaltes unseres Gesundheitswesens). Doch schon seit vielen Jahren wurde keine Anpassung mehr vorgenommen.

Die Preisentwicklung

Im Jahr 1988 wurde die GOZ, wie wir sie heute kennen, gegründet. Seit damals bis zum Januar 2008 haben sich die GOZ-Honorare nicht verändert, gleichzeitig gab es einen Preisanstieg von 53%, was bedeutet, dass die Honorare eigentlich abgewertet wurden.
Bei anderen freien Berufsgruppen wie Rechtsanwälten oder Notaren, die auch einer eigenen  Gebührenordnung unterliegen, gibt es einen Automatismus, der sich an die Preisentwicklung anlehnt. Die Zahnärzte fallen innerhalb der Ärzteschaft, vergleicht man das jeweilige Einkommen,   immer weiter zurück. 

Die Rechtsbeziehung zwischen Zahnarzt und Patient

Der sogenannte Behandlungsvertrag besteht zwischen Arzt und Patient und nicht zwischen PKV und Patient. Darauf legen die Zahnärzte großen Wert!

Zum Rechtstext (ein wenig umschrieben):

Der Zahnarzt darf Vergütungen für Leistungen nur dann berechnen, wenn sie nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst eine zahnmedizinisch notwendige Versorgung tatsächlich erfordern. Alles darüber hinaus darf nur auf ausdrückliches Verlangen des Patienten verrechnet werden.

Was ja alles sehr logisch klingt, ist in einem ellenlangen juristischen Ablauf detailliert aufgeschrieben. Denn, welcher Patient lässt an sich zahnärztlich „freiwillig“ Leistungen vornehmen, die nicht unbedingt erforderlich sind? Außer einer Prophylaxe, die auch nicht immer angenehm, aber immerhin sehr sinnvoll und präventiv ist, wohl kaum etwas.

Die privaten Krankenversicherer gehen vermehrt dazu über, Leistungen zu verweigern, in dem sie die Notwendigkeit einer Behandlung in Frage stellen, oder gar argumentieren, dass der Zahnarzt falsch abrechnen würde.  Besonder hervor tun sich da die Gesellschaften, die mit zu wenig Neukunden zuwachs kämpfen, oder die ihre Tarfe nicht sauber kalkuliert hatte,

Die Gebührenverordnung für Zahnärzte GOZ ist sicher sinnvoll, doch nicht auf den neuesten Stand. Daher sind Neuerungen unbedingt erforderlich und auch schon in Bearbeitung. Doch schon jetzt wird bekannt, dass die publizierte Steigerung der Vergütungen in Wirklichkeit  oft eine Honoarkürzungen bis zu 20 % bedeutet.

Warum? 

In der neuen GOZ sollen bestimmte Behandlungen in einer Position zusammengefasst werden, egal wie umfangreich dann diese Behandlung ausfällt. Bei einer schwierigen Konstellation kann der Zahnarzt dann diese nicht mehr durch Gebührenziffern in Rechnung stellen, sondern  zahlt am Ende drauf. So wünschenswert es ist, dass die Ausgaben begrenzt werden so wichtig ist, dass die zahnärztlcihe Versorgung auf einem hohen Niveau auch in Zukunft gesichert ist.   Ob dies sichergestellt werden wird ist zumindest fraglich.

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